Glücklicherweise haben in letzter Distanz nicht unsere Politiker das letzte Wort.
Vor einigen Stunden wurde das Gesetzt zur Vorrats Datenspeicherung vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht gekippt. Dies bedeutet aber noch nicht das die Bürger unseres Landes schon gewonnen haben.
Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier weist die Entscheidung über den konkreten Fall hinaus. Das Gericht stelle erstmals fest, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gebe. Die heimliche Online-Durchsuchung verletzt demnach das Persönlichkeitsrecht.
Weitere Quellen:
Handelsblatt
http://www.vorratsdatenspeicherung.de